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Mit der Gießkanne

Während der Krisen auf dem Milchmarkt 2014-2016 hat die Europäische Union umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirte ergriffen. Auf das russische Importverbot für Milchprodukte hat sie schnell reagiert. Allerdings wurde der tatsächliche Bedarf der Milcherzeuger nicht ausreichend bewertet und die gewährten Hilfen waren nicht zielgerichtet genug, so der Europäischen Rechnungshof (ERH). Die EU hat sich bemüht, die Erfahrungen aus den Unruhen 2014-2016 zu nutzen, um ihr Management möglicher zukünftiger Krisen im Milchsektor zu verbessern.

 

Die Prüfer kommen zu dem Schluss, dass die Europäische Kommission schnell auf das russische Embargo reagiert hat. Nachdem sie das Volumen der verlorenen Exporte von Butter, Käse und anderen Milchprodukten geschätzt hatte, gab sie – bereits Ende 2014 – ein erstes Paket außerordentlicher finanzieller Unterstützung für Landwirte in den baltischen Ländern und Finnland heraus, die am stärksten betroffen waren. Die Prüfer stellen aber auch fest, dass die Kommission lange brauchte, um die zugrunde liegenden Marktungleichgewichte anzugehen. Die Kommission stellte rund 390 Mio. € an EU-Mitteln für eine freiwillige Produktionsreduzierung bereit, die in der gesamten EU verfügbar waren. Doch als Reaktion auf die historisch niedrigen Preise hatten viele Landwirte ihre Milchproduktion bereits reduziert, bevor diese Hilfsmaßnahmen umgesetzt wurden.

 

Trotz der einkommensstabilisierenden Wirkung der Direktzahlungen, deren Anteil am Einkommen der Milchviehbetriebe 2015 und 2016 rund 35 % betrug, standen die Milcherzeuger nach dem plötzlichen Preisverfall weiter vor Liquiditätsproblemen. Die Prüfer stellten fest, dass die Höhe der verfügbaren Mittel – statt des tatsächlichen Bedarfs – die Hauptrolle bei der Mittelzuweisung spielte. Die Mitgliedstaaten bevorzugten Sondermaßnahmen, die einfach durchzuführen waren, und entschieden sich für eine breite Verteilung der Mittel, ohne die Hilfen gezielt einzusetzen.

 

 

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