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Einseitige Benachteiligung

Das Lieferkettengesetz benachteiligt deutsche Unternehmen einseitig. Dies ist Tenor eines auf „FOOD navigator“ am 25. Juni erschienenen Artikels. Unternehmen der Nahrungsmittelbranche reagieren teilweise mit einem Rückzug aus Märkten, teilweise suchen sie die Zusammenarbeit mit großen Zulieferern, die die nötigen Gewährleistungen für die Einhaltung von Standards geben leisten können.

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