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Erweiterte Pfandpflicht 

Datum: 12.05.2021Quelle: KHS

 

 

 

Die Erweiterung der Pfandpflicht um PET-Saftflaschen wurde per Januar 2022 endgültig auf den Weg gebracht. Zugleich gelten in Zukunft strengere Vorgaben zur Recyclingfähigkeit und zum Rezyklatanteil von PET-Flaschen. An genau diesen Punkten setzt die KHS Gruppe mit ihren Technologien an. Für die nun gesetzlich vorgeschriebene Stärkung des geschlossenen Wertstoffkreislaufs bietet das Unternehmen bewährte und zukunftsweisende Lösungen, darunter die Glasbeschichtungstechnologie FreshSafe-PET. Die nachhaltige Verpackungsalternative mit hohem Produktschutz ermöglicht das sortenreine Flasche-zu-Flasche-Recycling, ohne den Kreislauf zu verunreinigen.

Durch die Aufnahme von bisher nicht bepfandeten PET-Flaschen ins System steht mit großer Wahrscheinlichkeit mehr rPET für den Flasche-zu-Flasche-Kreislauf zur Verfügung, so die Erwartung zahlreicher Akteure. Bisher gehen laut einer Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung aus dem Jahr 2018 dem geschlossenen Wertstoffkreislauf jährlich noch rund zehn Prozent aller PET-Flaschen aufgrund der eingeschränkten Pfandpflicht verloren. Das sind rund 40.000 Tonnen Kunststoff pro Jahr, die nicht zu Lebensmittelverpackungen wiederverwertet werden können. Die Ausweitung der Pfandpflicht ist nach Meinung von KHS ein Hebel, um den durchschnittlichen Rezyklatanteil von PET-Flaschen weiter zu erhöhen.

Roland Sossna / moproweb

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