Im Oktober 2020 erwarb Chr. Hansen die Jennewein Biotechnologie GmbH einschließlich eines Patentportfolios im Zusammenhang mit der Herstellung von Humanen Milch-Oligosacchariden (HMOs) und mehrerer damit verbundener, laufender Rechtsstreitigkeiten.
Vor der Übernahme im Januar 2020 beantragte Jennewein bei einem Gericht in Mannheim eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von HMO enthaltenden Nestlé-Säuglingsnahrungsprodukten durch einen Drittanbieter, von dem Jennewein glaubt, dass er mehrere Patentrechte verletzt. Nach Ansicht von Jennewein verletzte Nestlé durch den Verkauf von Säuglingsnahrungsprodukten, die diese HMOs enthalten, ebenfalls diese Patentrechte.
Mit Datum vom 11. Mai 2021 haben sich Chr. Hansen und Nestlé darauf geeinigt, den Patentstreit beizulegen, wobei Chr. Hansen den laufenden Rechtsstreit in Mannheim und Nestlé die anhängigen Einsprüche gegen die strittigen Patentrechte zurückzieht. Zwischen den beiden Unternehmen wurde vereinbart, keine weiteren Details der Vergleichsvereinbarung bekannt zu geben.
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