Bel Leerdammer und eine Gruppe von 310 niederländischen Milchlieferanten haben vier Wochen Zeit, um einen Vergleich für entgangenes Milchgeld zu finden. Das hat ein Berufungsgericht in Den Haag am 9. April entschieden.
Die Anhörung des Berufungsgerichts folgt einer früheren Entscheidung im August 2019. Damals entschied das Landgericht Rotterdam in einem Zwischenurteil, dass Boni, die Mitglieder von Genossenschaften erhalten, auch zum Milchgeld gehören. Damit entschied das Gericht zu Gunsten der klagenden Lieferanten, die sich auf Milchpreisreferenzen beriefen. Diese argumentierten, dass Bel Leerdammer im Zeitraum 2010-2015 nicht korrekt abgerechnet hatte.
Damit schien es möglich, dass Bel Leerdammer rund 20 Millionen Euro an rückständigem Milchgeld auszahlen musste. Bel Leerdammer wollte das nicht und focht die Entscheidung an, die nun in der Vergleichsempfehlung mündete.