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Energielieferanten informieren

Der B2B-Onlinehandelsplatz enPORTAL empfiehlt allen Unternehmen in Deutschland, die aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie mit erheblichen Verbrauchsänderungen von Strom und Gas rechnen, diese Information dem Energielieferanten unverzüglich mitzuteilen. Gemeint sind signifikante Änderungen des Verbrauchs, die zum Beispiel aus verringerter oder erhöhter Produktion oder Auslastung resultieren. Energieeinkäufer sollten prüfen, ob eine vertragliche Mitteilungspflicht gegenüber ihrem Lieferanten vereinbart ist und dieser allenfalls nachkommen. Dies kann auch bei Lieferverträgen ohne Mengenbeschränkungen gelten.

Unabhängig davon gebietet es die Fairness, den Energieversorger auf mögliche Belieferungsänderungen hinzuweisen, damit er sich darauf einstellen kann. Kunden des Portalbetreibers, die das Onlineportal für die Energiebeschaffung und das Datenmanagement in der Cloud nutzen, sehen ihre aktuellen Strom- und Gasverbräuche jederzeit digital hinterlegt. Per Klick haben sie direkten Kontakt zum Lieferanten, sodass die Meldung einfach übermittelt werden kann.

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