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Klage gegen Hipp abgewiesen


Hipp darf weiterhin das Wort Muttermilch in seiner Werbung
verwenden. Am Dienstag wies die Handelskammer des Ingolstädter Landgerichts eine
Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb auf Unterlassung eines Slogans für
Baby-Folgenahrung ab. Der Vorwurf des Verbandes: durch den Slogan „Nach dem
Vorbild der Muttermilch“ habe der Babynahrungshersteller sein Milchpulver mit
echter Muttermilch gleichgesetzt. Nach Ansicht des Landgerichts orientiert sich
Hipp bei der Produktentwicklung lediglich an Muttermilch. Daher sei die Werbung
weder unlauter noch irreführend.

 

 

 

 

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