Das Präsidium des DBV weist den neuerlichen Vorschlag der
EU-Kommission für die Veröffentlichung natürlicher Personen als
EU-Agrarbeihilfeempfänger als völlig überzogen zurück. Nach dem Willen der
Kommission sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, alle
Beihilfeempfänger ab 2014 mit vollem Namen, Ort und Postleitzahl sowie den
erhaltenen europäischen und nationalen Beihilfen nach Art und Umfang zu
veröffentlichen. Ausnahmen sind lediglich für Landwirte vorgesehen, die weniger
als 500 bis 1.000 Euro Direktzahlungen jährlich erhalten. Die von der
EU-Kommission angestrebte Transparenz könne auch durch eine anonyme Darstellung
der Empfänger und deren Gliederung nach Gruppen sowie ausführlicher
Begründungen erreicht werden, so der DB. Nur über diesen Weg könne auch der
Missbrauch privater Adressdaten wirksam ausgeschlossen werden.