Bereits im Vorfeld der offiziellen Bilanzierung des
Verbraucherinformationsgesetzes nach zwei Jahren Praxisgeltung wird öffentlich
über Art und Umfang von Änderungen diskutiert. Im Rahmen der Evaluierung des
Gesetzes hat das BMELV wissenschaftliche Forschungsarbeiten eingeholt. Aus
Sicht des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) ist es
zwingend erforderlich, diese Expertenmeinungen unter Beteiligung der
Betroffenen sorgfältig auszuwerten, bevor gesetzgeberische Konsequenzen ins
Auge gefasst werden. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die
Wettbewerbsfähigkeit und im Extremfall die Existenz betroffener Unternehmen von
der Ausgestaltung des Verbraucherinformationsgesetzes unmittelbar berührt würden.
Frühzeitige, ungesicherte Informationsoffenlegung, Fehlinterpretationen oder
Panikmeldungen könnten für die Betroffenen unübersehbare wirtschaftliche
Konsequenzen haben. Unternehmen oder Produkte dürften daher nicht in
ungerechtfertigter Weise an einen öffentlichen Pranger gestellt werden.