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Milch darf nur direkt am Stall verkauft werden



Landwirte dürfen Milch in der Direktvermarktung nur
unmittelbar am Kuhstall verkaufen. Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in
einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied, ist hier das strengere
deutsche Recht gegenüber dem europäischen Recht anzuwenden. Im konkreten Fall
ging es um einen Bauern im Neckar-Odenwald-Kreis, der die Milch per
Selbstbedienungsautomat an seinem Hof verkaufen wollte. Da die Hofstelle mit
dem Automaten jedoch 2 Kilometer vom Kuhstall des Bauern entfernt liegt, muss
die Rohmilch vor dem Verkauf transportiert werden. Dies ist nach Ansicht der
Richter unzulässig. Nach dem deutschen Recht sei es grundsätzlich verboten,
Rohmilch an Verbraucher abzugeben. Ausnahmen gebe es nur, wenn ein Bauer die
Milch direkt am Ort der Erzeugung verkaufe.

 

 

 

 

 

 

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