Anlässlich des DBV-Fachforums Milch in Berlin kritisierte
der DBV-Vizepräsident Udo Folgart das Kartellamt. Zwar teile er die kritische
Haltung des Kartellamtes, dass durch die häufige Orientierung an den
Auszahlungspreisen von Vergleichsmolkereien aus Sicht der Milchbauern Potenzial
in den Preisverhandlungen verschenkt werde. Keineswegs einverstanden zeigte
sich der DBV-Milchpräsident aber mit der kartellrechtlichen Aussage, dass
zuviel Markttransparenz nachteilig sei und den „Geheimwettbewerb“ reduziere.
„Damit spricht sich das Bundeskartellamt als Hüter der freien Märkte indirekt
für intransparente Märkte aus“, so Folgart. Richtigerweise stelle der Wegfall
aktueller Milchpreisvergleiche gerade für die Milchbauern einen
Informationsverlust dar und führe zu keinem höheren Wettbewerb.
Als Erfolg bezeichnete er dagegen, dass es dem DBV gemeinsam
mit dem Markenverband gelungen sei, bei der anstehenden Novelle des Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie von der Notwendigkeit einer Entfristung des verschärften Verbots
des „ auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis“ bei Lebensmitteln zu
überzeugen. Dies würde verhindern, dass der Lebensmitteleinzelhandel gerade im
Milchbereich vermehrt mit Lockangeboten, zum Beispiel bei Butter, werbe.