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30 Jahre Bezeichnungsschutz

 

 

 

 

In der EU sind Mopro seit Jahrzehnten für ihren Nährwert, ihre Qualität und ihre Herkunft als Sekret eines Säugetiers gesetzlich anerkannt. Seit 30 Jahren bietet die EU-Gesetzgebung den Verbrauchern einen klaren Anhaltspunkt dafür, was unter Milch und Mopro zu verstehen ist, und schützt so vor Irreführung. Am 14. Juni hat der EuGH die Gesetzeslage nun im Verfahren C-422/161 deutlich bekräftigt.

Die EU hat am 2. Juli 1987 mit der Verordnung (EEC) No 1898/87 die in der Vermarktung üblichen Bezeichnungen für Mopro geschützt. Hier wurden eine klare Definition des Begriffs „Milch“ gegeben und die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb zwischen Milch und Substituten definiert. Die Verordnung hat lt. dem EU-Michindustrieverband EDA gerade in Zeiten wie heute, in denen pflanzliche Produkte eine unfaire Konkurrenz über Anlehnung in Wort und Bild gegen Mopro betreiben und auf kreative Weise den Bezeichnungsschutz umgehen, höchste Relevanz.

Am 14. Juni hat der EuGH entschieden, dass pflanzliche Erzeugnisse keine milchbezogenen Bezeichnungen tragen dürfen. Dies ist umso wichtiger, als die Verbraucher den Unterschied Mopro und Alternativprodukten erkennen können müssen, erklärt die EDA.

Der Bezeichnungsschutz wurde damals auf deutsche Initiative hin EU-weit verankert.

 

 

 

 

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