Nachhaltigkeit
Quelle: Rentenbank

Zusätzlicher Zinsbonus

 

Ab dem 1. Oktober profitieren landwirtschaftliche Betriebe von einem zusätzlichen Zinsbonus, wenn sie eine Klimabilanz vorlegen, so die Rentenbank. Der Zinsbonus in Höhe von 0,25 % wird bei Gewährung bestimmter Darlehen zugesagt. Er gilt für die Sparte Landwirtschaft in den Programmen „Wachstum“ und „Nachhaltigkeit“ sowie für ausgewählte Kredite im Bereich „Zukunftsfelder im Fokus“.

Der „Zinsbonus Klimabilanz“ ergänzt den „Zuschuss Klimabilanz“, mit dem die Rentenbank seit Juli dieses Jahres landwirtschaftliche Betriebe bei der Erstellung einer Klimabilanz unterstützt. Beide Förderinstrumente können – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – unabhängig voneinander genutzt werden. Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank: „Die beiden Bausteine greifen optimal ineinander und schaffen attraktive Anreize für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer, sich mit dem Thema Klimabilanz auseinanderzusetzen und die damit verbundenen Vorteile zu nutzen.“

Steinbock weiter: „Eine Klimabilanz bietet aktuell zwei entscheidende wirtschaftliche Vorteile für landwirtschaftliche Betriebe: Erstens können sie sich angesichts steigender gesetzlicher Berichtspflichten und wachsender Anforderungen von Handel und Verbrauchern optimal am Markt positionieren. Zweitens schafft der neue Zinsbonus einen direkten finanziellen Anreiz. Und nicht zuletzt ist die Klimabilanz ein wichtiger erster Schritt, um Emissionen gezielt und wirtschaftlich sinnvoll zu reduzieren – und so aktiv zum Klimaschutz beizutragen.“

Um den Zinsbonus zu erhalten, muss bei der Beantragung des Darlehens die Klimabilanz bei der Hausbank eingereicht werden. Der Zinssatz des Darlehens wird dann zusätzlich um den „Zinsbonus Klimabilanz“ reduziert. Voraussetzung ist, dass die Klimabilanz gemeinsam mit einem Berater oder in Kooperation mit einem Partner aus der Wertschöpfungskette – zum Beispiel einer Molkerei – erstellt wurde. Auch die Bilanzierung eines Teilbetriebs ist möglich. Die Klimabilanz darf bei Beantragung des Darlehens nicht älter als drei Jahre sein.

 

Foto: Rentenbank

 

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