Der Verband der bayerischen privaten Milchwirtschaft (VBPM) bekräftigt sein völliges Unverständnis gegenüber der Entscheidung zur Einführung des Artikels 148 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO) durch Herrn Bundesminister Özdemir. Der vorgelegte Referentenentwurf muss zurückgenommen werden. Seit vielen Jahren wird die Nutzung des Artikel 148 GMO intensiv diskutiert und zahlreiche Befragungen sowie wissenschaftliche Studien haben deutlich gezeigt: Eine positive Auswirkung der Anwendung dieses Artikels konnte nicht bestätigt werden. Im Gegenteil, die Mehrheit der Marktbeteiligten, darunter auch eine große Zahl von Branchenvertretern, spricht sich klar gegen diesen Eingriff des Staates in die Vertragsgestaltung aus. Dies wurde zuletzt auch bei der BMEL-Milchkonferenz im August 2023 deutlich.
Der VBPM führt regelmäßige Diskussionen zur Vertragsgestaltung durch, um Einblicke in die Entwicklung der Lieferverträge und die Haltung der Milcherzeuger zu erhalten. Dabei zeigt sich, dass die Molkereien kontinuierlich anpassungsfähig sind und die Lieferbedingungen den Markt- und Erzeugeranforderungen entsprechend gestalten. Die Unternehmen bieten den Landwirten verschiedene Vertragsmodelle an, die auf Basis der Vertragsfreiheit individuell ausgehandelt werden. Jegliche staatliche Einmischung stört dieses Gleichgewicht und gefährdet den Erfolg für beide Seiten.
Die Anwendung des Artikels 148 GMO wird daher von der deutlichen Mehrheit der Marktteilnehmer einstimmig als nicht zielfĂĽhrend und nicht im Interesse der Branche angesehen. Der Verband appelliert an Bundesminister Ă–zdemir, die Bedenken und Anliegen der Milchwirtschaft ernst zu nehmen, von der EinfĂĽhrung dieses Artikels abzusehen und den vorgelegten Entwurf zurĂĽckzunehmen.