Die EU will die Marktposition der Erzeuger stärken und hat nun nach mehrmonatigen Verhandlungen im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ein Ergebnis erzielt: Verpflichtende Verträge sollen eingeführt werden. Der Vorstandsvorsitzende der MEG Milch Board Frank Lenz beurteilt die Vertragspflicht zwar positiv, zumal die Verträge inhaltlich verbessert wurden. Durch ihre Ausgestaltung sollen die wirtschaftlichen Bedingungen auf den Betrieben besser dargestellt werden, und die Preisbildung soll transparenter gestaltet werden.
Allerdings kann nach Ansicht von Lenz das System nur im Sinne der Milcherzeuger funktionieren, wenn es keine Ausnahmen für Genossenschaften gibt. „Zwei Drittel der Milch werden in Deutschland an die Genossenschaftsmolkereien geliefert. Sie geben niedrige Milchauszahlungspreise vor. Daran orientieren sich alle anderen. Die Satzungen der Genossenschaften entsprechen in keinster Weise einem Vertrag, auch wenn das fälschlicherweise oft angenommen wird.“ Als positiven Aspekt wertet Lenz, dass die Satzungen dahingehend überprüft werden sollen, ob sie den Ansprüchen von Art. 148 genügen. Denn wenn die Regelung nicht für alle gilt, ist sie wirkungslos.
Deshalb fordert Lenz: „Hier muss dringend nachgebessert werden! Nur wenn Vertragspflicht für alle gilt, kann sich die wirtschaftliche Situation der Betriebe nachhaltig verbessern und Wettbewerb um die Milch eingeführt werden.“
Foto: MEG Milch Board