Agrarstaatssekretärin Silvia Breher hatte Neuigkeiten für die Gäste des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV) am 26. November in Berlin dabei: Die Novelle des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes könne wohl nicht wie geplant bis zum 1. März 2026 umgesetzt werden, sagte Breher auf dem DRV-Fachforum „Tierische Veredelung“. Bis zum kommenden Frühjahr seien nach ihrer Ansicht die erforderlichen inhaltlichen Änderungen am Gesetz nicht zu schaffen. Ihr Fazit: „In der jetzigen Form darf das Gesetz nicht in Kraft treten. Eine weitere Verschiebung ist zwingend nötig.“ Sie rechnet damit, dass eine weitere Verschiebung in der kommenden Sitzungswoche des Bundestags in die die erste Lesung gehen wird.
Mit Blick auf DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp machte Breher deutlich: Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Gesetzes „teile ich zu 100 Prozent die Vorschläge im Verbändepapier.“ Politische Einigkeit herrscht laut der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der vorgesehenen Einbeziehung ausländischer Ware in die verpflichtende Haltungskennzeichnung. Auch für das sogenannte Downgrading gebe es in den Regierungsfraktionen keinen Widerstand. Breher wies aber auf die Hürden in der juristischen Umsetzung und insbesondere im europäischen Notifizierungsverfahren hin. Beide Schritte müssten in Kombination rechtssicher ausgestaltet werden, betonte Breher: „Der Notifizierungsprozess ist kein Selbstläufer.“ Vom DRV und der Praxis gab es Lob und Anerkennung für den intensiven Verhandlungsprozess zwischen BMLEH und Branche – aber auch den klaren Auftrag, die Außer-Haus-Verpflegung zu integrieren.
Darüber hinaus forderten Vertreter aus der genossenschaftlichen Wirtschaft die Staatssekretärin auf, sich für eine umfassende Exportstrategie deutscher Ware einzusetzen und mit allen Kräften die EU-Pläne zur Verschärfung der Artikel 148 und 168 GMO zu verhindern. „Wir teilen bei den Artikeln 148 und 168 GMO ihre Meinung und Sorge und werden uns weiter in der EU stark machen“, versprach sie.