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Quelle: tagesspiegel

Theo Müller verliert vor Gericht

Theo Müller hat wie von moproweb.de berichtet rechtliche Schritte gegen die Behauptung der linken Kampagnenorganisation Campact eingeleitet, um dieser Behauptungen, Müller unterstütze die AfD, zu untersagen. Das Landgericht Hamburg hat in erster Instanz entschieden, dass die Campact-Formulierung nicht sein Persönlichkeitsrecht verletze und eine zulässige Meinungsäußerung sei, weil es „tatsächliche Anknüpfungspunkte“ dafür gebe, und einen Eilantrag für eine einstweilige Verfügung abgelehnt. Im Fokus stand der Kernsatz der Kampagne „Theo Müller unterstützt die AfD“ anzugreifen. Laut dem Landgericht finde keine „durchgreifende Distanzierung von der AfD“ durch Müller statt.

 

 

 

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