Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 8. Oktober in Straßburg im Rahmen der Novellierung der Gemeinsamen Marktordnung (Verordnung (EU) 1308/2013) für eine Verschärfung des Art. 148 GMO gestimmt. Damit ist immer noch nicht Schluss mit einem Wachstum von Bürokratie und Wettbewerbsverzerrung.
Künftig sollen verpflichtende Vorgaben für die Vertragsgestaltung zwischen Landwirten und verarbeitenden Betrieben gelten. Dazu zählen eine europaweite Vertragspflicht mit Preisformeln auf Basis der Produktionskosten, Revisionsklauseln bei Laufzeiten von mehr als sechs Monaten sowie eine Ausweitung der Bündelungsgrenzen für Erzeugergemeinschaften. Genossenschaften sind weiterhin ausgenommen, sofern ihre Lieferordnungen gleichwertige Ziele verfolgen. Besonders kritisch ist zudem die geplante Einführung eines Milchreduktionsprogramms in Krisenzeiten. Ein solches Instrument würde Marktmechanismen außer Kraft setzen, die Anpassungsfähigkeit der Branche erheblich einschränken und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Milchwirtschaft schwächen.
Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass die privaten Molkereien in Bayern wie auf Bundesebene durchwegs schriftliche Verträge mit ihren Milcherzeugern haben, die sie bilateral aushandeln. Diese gewachsene Praxis funktioniert seit vielen Jahren zuverlässig und macht starre europäische Vorgaben überflüssig.
Das Abstimmungsergebnis ist in mehrfacher Hinsicht problematisch: Die verpflichtenden Vorgaben beschneiden die unternehmerische Freiheit und führen zu einer Rückentwicklung in planwirtschaftliche Strukturen. Landwirte verlieren die Möglichkeit, flexibel auf Marktentwicklungen zu reagieren. Wissenschaftliche Analysen bestätigen, dass starre Preisvorgaben und Vertragsklauseln die Anpassungsfähigkeit der Marktteilnehmer verringern, ohne echte Stabilität zu schaffen. Stattdessen entstehen zusätzlicher Planungsaufwand, höhere Kosten und mehr Bürokratie. Sollte es zu einer Ungleichbehandlung zwischen privatwirtschaftlichen Unternehmen und Genossenschaften kommen, sind zudem rechtliche Auseinandersetzungen zu erwarten.
Auch im Parlament selbst gab es deutliche Kritik, insbesondere aus Mitgliedstaaten mit bewährten Lieferbeziehungen wie Deutschland, Irland, Finnland und den skandinavischen Ländern. Zwar fanden Änderungsanträge zur Entschärfung keine Mehrheit, doch eine beachtliche Zahl von Abgeordneten unterstützte sie – ein Signal, das in den nun anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission von Bedeutung sein dürfte.
Mit der nun beschlossenen Linie wächst die Gefahr, dass die Gemeinsame Marktordnung die Risiken für die Land- und Milchwirtschaft deutlich erhöht. Anstatt Landwirte und Verarbeiter zu stärken sowie Bürokratie, Kosten und Unsicherheiten zu reduzieren, werden diese Belastungen vergrößert und die Entwicklungsfähigkeit der Branche geschwächt.