Das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs wird einen Streit über die Nutri-Score-Nährwertkennzeichnung an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) verweisen. Dies erfolgt auf Antrag von Lactalis, einen Regierungserlass vom 14. März 2025 aufzuheben, mit dem der zur Einstufung verwendete Algorithmus aktualisiert wurde.
Das Kennzeichen sei mit der EU-Verordnung über die Information der Verbraucher über Lebensmittel unvereinbar, da es auch den Gehalt an Obst, Gemüse und Nüssen in einem Produkt sowie das Vorhandensein von Süßungsmitteln berücksichtige, so Lactalis. Diese Elemente seien nicht Teil der obligatorischen Nährwertangaben, die gemäß der Verordnung in der Nährwertdeklaration aufgeführt werden müssen – wie beispielsweise Kalorien, Zucker oder Salz.
Sobald die Vorlage offiziell registriert ist, dauert es in der Regel etwa 16 bis 18 Monate, bis der EuGH eine Stellungnahme abgibt.