Länderbericht
Quelle: AMA

Meldepflicht für Direktverkauf

Die AMA erinnert österreichische Milcherzeuger an die Meldepflicht des Direktverkaufs von Milch und Milchprodukten. Betroffen sind Landwirte, die im Kalenderjahr 2025 mindestens 25.000 kg Kuhmilch direkt vermarktet haben. Bis Ende Februar 2026 hat eine Direktvermarktungsmeldung zu erfolgen. Die eingesetzte Milchmenge sowie die daraus hergestellten Produkte, untergliedert in Konsummilch, Butter, Bergkäse & Emmentaler, sonstiger Käse inkl. Topfen und sonstige Milchprodukte (Kakao, Fruchtjoghurt, Naturjoghurt, Sauerrahm, Schlagobers) sind dabei  zu erfassen.

Die jährlich gemeldete Direktvermarktungsmenge muss im Zuge einer von der AMA durchgeführten Vor-Ort-Kontrolle nachvollziehbar sein. Die Aufzeichnungen sind (zumindest) vier Jahre aufzubewahren.

Verwandte Artikel

Markt

Motor für den Welt-Milchhandel

US-Käseexporte werden 2026 neue Höhen erreichen...
Sortiment

Bio-Eigenmarken stärker gefragt

Der Umsatz mit biologisch erzeugten Lebensmitteln wird nach einem Bericht...
Zulieferer

Milch könnte knapper werden

Die niederländische Rabo rechnet bis 2035 aufgrund von Vorschriften, Strukturwandel...
Länderbericht

EU gibt Kurs vor

US-Milchwirtschaft muss Preise senken...
Unternehmen

Zuschlag wird erhöht

Bus zu 4 Cent für das Nachhaltigkeitsprogramm Foqus planet...
Verpackung

Änderungsverordnung (EU) 2025/351

Neue Anforderungen für Lebensmittelkontaktmaterialien...
Nach oben scrollen