Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs zur Lebensmittelkennzeichnung in der EU zeigt das Potenzial der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) zur Verbraucherinformation ebenso auf, wie das Bedürfnis nach einheitlicher Rechtsanwendung in den Mitgliedstaaten und einer verbesserten Verbraucherbildung und -aufklärung. Der Lebensmittelverband Deutschland unterstützt das Ergebnis des Sonderberichts, dass die LMIV bereits umfassende Informationen über Lebensmittel vermittelt. Die uneinheitliche Interpretation der EU-Vorschriften durch nationale Behörden und einige auf EU-Ebene noch nicht geregelte Themen wie die “kann enthalten”-Kennzeichnung bei Allergenen oder die Vorgaben für vegetarische und vegane Erzeugnisse führen zu Problemen in der Praxis. ” Die weitere Harmonisierung der Lebensmittelkennzeichnung sowie deren Rechtsanwendung in der EU ist nicht nur entscheidend für die Stärkung des Binnenmarkts, sondern auch für Transparenz und einheitliche Verbraucherinformation“, betont Peter Loosen, Geschäftsführer und Leiter des Brüsseler Büros des Lebensmittelverbands.
Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette “von Acker