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Quelle: TÜV Süd Ort: München

Kleines Tierhaltungs-Einmaleins

Bekanntlich gilt seit Kurzem ein neues Tierhaltungs-Kennzeichnungs-Gesetz. Es schreibt die Deklaration der Haltungsbedingungen für tierische Produkte vor. Die im August letzten Jahres in Kraft getretene, verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung hat zum Ziel, Tierhaltungsformen klar und transparent zu darzustellen. Damit ist eine neues Siegel in den Handel gekommen, dass noch erklärungsbedürftig zu sein scheint. Der TÜV Süd in München hat hier für Betroffene etwas mehr Transparenz geschaffen.

Es gilt zunächst zu unterscheiden zwischen dem „Haltungsform-Label“ und dem „Staatlichen Tierhaltungssiegel“. Das freiwillige privatwirtschaftliche Kennzeichnunglabel enthält das vierfarbige Haltungsform-Label, das bereits auch bei Trinkmilch zum Einsatz kommt. Rot steht für Stallhaltung (Stall), blau für Stallhaltung plus (Stall + Platz), gelb für Außenklima (Frischluftstall) und grün für Premium und Bio (Auslauf/Weide) und ab Sommer 2025 folgt dann eine fünfte Stufe für Bio (Bio) hinzu. In Klammern jeweils die neuen Bezeichnungen für die neue staatliche Tierhaltungskennzeichung.

Das staatliche schwarz-weiße Haltungssiegel werden Verbraucherinnen und Verbraucher dagegen erst ab Sommer 2025 zuerst auf frischem Schweinefleisch aus Deutschland finden können, wenn es gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt verkauft wird.

Weiterführende Infos gibt’s beim TÜV Süd unter www.tuvsud.com/lebensmittel.

 

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