Verpackung
Quelle: BuMo Pro e. V.

BuMo Pro e.V. informiert

Gemäß den Vorgaben des EWKFondsG sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – mehr Verantwortung für die Kosten der Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck leisten Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Entsorgungsleistungen zukommen zu lassen. Die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds erfolgt über die digitale Plattform DIVID des Umweltbundesamtes.

In Fortsetzung zur letzten Infoveranstaltung vom 05.06.2025 will der BuMo Pro e. V. erneut einen aktuellen Einblick in die Einordnungspraxis geben und über ausgewählte Feststellungen zu einzelnen betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren. Gleichzeitig können Fragen zu Einordnungsthematiken gestellt werden.

Termin:    Freitag, den 08.08.2025 von 10:00 -12:00 Uhr via WebEx
Zielgruppe: inländische Hersteller

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Einwahldaten zur Onlineveranstaltung finden Sie hier.

 

Verwandte Artikel

Podcast

Bitte mal reinhören

Über das Lieferkettengesetz, die Auswirkungen der Hitzewelle auf die Milchproduktion...
Hersteller

Die neue Käserange von Baldauf

Mit der Einführung einer neuen Produktrange „Baldauf Heumilch Tradition“ baut...
News

Treffpunkt für Genuss und Dialog

Vier Tage Austausch rund um Milch und Landwirtschaft...
Organisationen

EDA Dairy Flash

Neue Ausgabe des Newsletters des EU-Milchindustrie-Verbandes...
Markt

Handelsabkommen geschlossen

Vereinigtes Königreich und Schweiz einigen sich...
News

Der zehntreichste Franzose

Wirtschaftsmagazin schätzt Vermögen von Emmanuel Besnier...
Nach oben scrollen