Verpackung
Quelle: BuMo Pro e. V.

BuMo Pro e.V. informiert

Gemäß den Vorgaben des EWKFondsG sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – mehr Verantwortung für die Kosten der Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck leisten Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Entsorgungsleistungen zukommen zu lassen. Die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds erfolgt über die digitale Plattform DIVID des Umweltbundesamtes.

In Fortsetzung zur letzten Infoveranstaltung vom 05.06.2025 will der BuMo Pro e. V. erneut einen aktuellen Einblick in die Einordnungspraxis geben und über ausgewählte Feststellungen zu einzelnen betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren. Gleichzeitig können Fragen zu Einordnungsthematiken gestellt werden.

Termin:    Freitag, den 08.08.2025 von 10:00 -12:00 Uhr via WebEx
Zielgruppe: inländische Hersteller

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Einwahldaten zur Onlineveranstaltung finden Sie hier.

 

Verwandte Artikel

Länderbericht

Molkereien arbeiten mit Verlust

In Indien sind 662.800 Genossenschaften aktiv...
Unternehmen

GEA Food Solutions Werk Kempten

Laut GEA arbeitet der Standort seit Langem nicht mehr wettbewerbsfähig...
News

Exosomen im Fokus

Biotech‑Startup entwickelt neuen Prozess für die Herstellung von speziellem WPC...
Markt

Proteinmaxxing und GLP-1

Hersteller von Säuglingsnahrung kommen zunehmend unter Druck...
Unternehmen

Margen unter Druck

Kindernährmittel-Hersteller aus Sicht der Börsianer...
Unternehmen

Wachstum mit medizinischer Ernährung

Danone baut in der irischen Grafschaft Cork ein neues Werk...
Nach oben scrollen