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Gutachten der Monopolkommission

 

Anlässlich des am 1. Juli 2024 von der Monopolkommission vorgelegten Hauptgutachtens “Wettbewerb 2024” spricht sich die BVE weiterhin für eine zügige und zielführende Novelle des AgrarOLkG aus. Dazu Peter Feller, stellvertretender BVE-Hauptgeschäftsführer: “Der Lieferantenschutz in der Lebensmittellieferkette muss unverzüglich verbessert werden. Zahlreiche Lieferanten stehen mit dem Rücken zur Wand; abzuwarten ist keine Option.”

In ihrem Gutachten führt die Monopolkommission aus, dass die Agrarerzeuger im Laufe der Zeit immer geringere Preisaufschläge durchsetzen können, während insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel heute in der Lage ist, höhere Preisaufschläge zu realisieren als in der Vergangenheit. Mit den wettbewerbspolitischen Maßnahmen der vergangenen Jahre sei es nicht gelungen, die Erzeugerebene insgesamt wirksam besserzustellen. Vor diesem Hintergrund sollten voreilige Eingriffe vermieden werden. Sie empfiehlt eine gründliche Analyse der heterogenen Lieferketten mit ihren komplexen Verknüpfungen, um auf dieser Basis zielgenauere Politikmaßnahmen diskutieren und gegebenenfalls vorschlagen zu können.

Die BVE befürwortet weiterführende Untersuchungen, damit auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse gegebenenfalls Anpassungen erfolgen können. Mit Blick auf den bestehenden Handlungsdruck mahnt Feller an: “Wir müssen das eine tun und das andere nicht lassen. Mit der Evaluierung des AgrarOLkG besteht eine solide Grundlage, um jetzt bestehende Lücken im Lieferantenschutz adäquat zu schließen.”

 

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