Verpackung
Quelle: FKN

FKN kritisiert nationale Sonderregelung

Der Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V. (FKN) kritisiert den deutschen Referentenentwurf für das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) als überreguliert und „Gold-Plating“. Die im Entwurf vorgesehene Errichtung einer zusätzlichen Organisation für Verpackungsreduzierung mit jährlichen Kosten von rund 90 Millionen Euro sowie die geplante 70-Prozent-Mehrwegquote gehen deutlich über die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) hinaus, die lediglich eine zehnprozentige Mehrwegpflicht bis 2030 vorsieht. Dies würde etablierte Recyclingstrukturen sowie die Investitionssicherheit in der Branche unnötig gefährden, die Verpackung weiter verteuern und zu einem erhöhten Bürokratieaufwand führen.

„Deutschland schießt über die EU-Vorgaben hinaus. Nationale Sonderwege erschweren funktionierende Kreisläufe und verunsichern die Industrie“, sagt Martin Schröder, Geschäftsführer des FKN. „Wir brauchen eine praxisnahe PPWR-Umsetzung statt zusätzlicher Auflagen ohne erkennbaren ökologischen Mehrwert.“

Neue Organisation zur Verpackungsreduzierung
Besonders kritisch bewertet der FKN die geplante Gründung einer neuen Organisation für Reduzierungs- und Vermeidungsmaßnahmen. Diese Struktur ist in der PPWR nicht vorgesehen, soll aber laut Bundesumweltministerium jährlich rund 90 Millionen Euro kosten. Die Organisation will weitere Gebühren erheben, mit dem Zweck Mehrwegsysteme zu fördern. Dies würde zu einer weiteren Kostensteigerung für alle betroffenen Verpackungsarten führen und erneut Auflagen für Inverkehrbringer, die deutsche Industrie und Bevölkerung mit sich bringen. Eine zusätzliche Organisation würde nach Einschätzung des FKN weder Effizienzgewinne schaffen noch messbare ökologische Fortschritte bringen, aber zu mehr Bürokratieaufwand führen.

70-Prozent-Mehrwegquote geht deutlich über EU-Vorgaben hinaus
Die im Referentenentwurf vorgesehene nationale 70-Prozent-Mehrwegquote ist aus Sicht des FKN angesichts des schon erreichten Mehrweg-Niveaus in Deutschland nicht gerechtfertigt. Eine derart hohe nationale Quote droht die politische Lenkungswirkung zu verzerren und ignoriert wissenschaftliche Ökobilanzen, die zeigen, dass hochwertig recyclingfähige Einwegverpackungen, wie Flüssigkeitskartons aus nachwachsenden Rohstoffen, ökologisch gleichwertig oder sogar vorteilhafter sein können. Insbesondere der hohe Energie- und Wasserbedarf im Mehrwegsystem sowie die durch das höhere Gewicht bedingten Transportbelastungen sprechen gegen eine hohe nationale Quote.

Sammelpflichten im öffentlichen Raum: Doppelbelastungen vermeiden
Auch bei den vorgesehenen Sammelpflichten im öffentlichen Raum sieht der FKN Anpassungsbedarf. Die geplante Verpflichtung der dualen Systeme, zusätzliche Sammelbehälter aufzustellen, darf aus Sicht des Verbands nicht losgelöst von den Finanzierungsmechanismen des Einwegkunststofffonds ausgestaltet werden. Ohne eine klare Abstimmung drohen doppelte Kosten sowie zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Kommunen – Belastungen, die sich mittelfristig in höheren Produktpreisen und steigenden Entsorgungsgebühren für Verbraucherinnen und Verbraucher niederschlagen können.
„Neue Sammelstrukturen sind nur dann sinnvoll, wenn sie sauber mit dem Einwegkunststofffonds verzahnt sind und nachweislich zusätzliche ökologische Effekte bringen“, betont Schröder. „Wir unterstützen die europäische Harmonisierung ausdrücklich, aber sie muss effizient, verursachergerecht und für alle Beteiligten praxisnah bleiben.“

 

Abb.: FKN

 

 

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