Pixabay
Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/fahne-europa-flagge-eu-europ%C3%A4isch-2608475/
Markt
Quelle: EU-Kommission

EU-Parlament stimmt für Art. 148 GMO

 

Das [Anm. d. Red.: beratungsresistente und regulierungswütige] EU-Parlament hat für eine generelle Anwendung der Artikel 148 und 168 der GMO gestimmt. Für Milch, Getreide, Obst und Gemüse müssen schriftliche Lieferverträge geschlossen werden, Deutschland will aber Ausnahmemöglichkeiten nutzen. Nun muss noch der Rat zustimmen.

Keine Vertragspflicht ist mit Artikel 148 für Genossenschaften vorgesehen, zudem soll es eine Opt-out-Regelung geben. Durch diese können Parteien ihre vertraglichen Beziehungen beenden. Das soll es ermöglichen, Marktentwicklungen, Kostenschwankungen und wirtschaftliche Bedingungen zu berücksichtigen.

Des Weiteren werden die Bedingungen für die Verwendung optionaler Vermarktungsbegriffe wie „fair“, „ausgewogen“ und „kurze Lieferkette“ eindeutiger definiert.

 

Abb.: Pixabay

Verwandte Artikel

Technik

Temperaturfühler für anspruchsvolle Anwendungen

JUMO dsensTEMP bietet präzise Messungen, hohe Manipulationssicherheit und maximale Flexibilität...
Unternehmen

Übernahme genehmigt

Nahrungsergänzungsmitteln Huel geht an Danone...
News

Neue Podcast-Folge

"Milch und Märkte" spricht über die neue Heumilch-Kampagne in Österreich...
Unternehmen

Deutliche Einsparung

Arla Foods Ingredients investiert im Werk Videbæk...
In eigener Sache

Wir trauern um Hans Wortelkamp

MILCH-MARKETING Herausgeber verstarb am 19. August 2026...
Spotmarkt

Preisbaro SüßMoKo KW 34/2026

Exklusiv für Abonnenten: das Preisbarometer für Süßmolkenkonzentrat von molkerei-Industrie...
Nach oben scrollen