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Sorgfalt
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Brandschutz im Betrieb

Die BGN nahm den Internationalen Brandschutztag am 9. Oktober zu Anlass für einen Aufruf an alle Unternehmer. Sie müssen in ihrem Betrieb den Brandschutz organisieren. Das heißt, sie müssen sich um den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz (Brandbekämpfung) kümmern.

Beim vorbeugenden Brandschutz werden alle Betriebsbereiche auf mögliche Brandgefährdungen (Gefährdungsbeurteilung) geprüft. Anschließend werden Maßnahmen überlegt, mit denen die festgestellten Schwachstellen oder Risiken beseitigt werden können. Alle Beschäftigten müssen wissen, wie sie sich im Betrieb verhalten (Brandschutzordnung des Betriebes). Zum vorbeugenden Brandschutz gehören außerdem Brandmelder, Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, ein Flucht- und Rettungsplan und die Sammelstelle.

Für die Brandbekämpfung(abwehrender Brandschutz) reicht es nicht aus, die vorgeschriebenen Feuerlöscher bereitgestellt zu haben. Die Beschäftigten müssen wissen, wo sich die Feuerlöscher befinden. Und einige Beschäftigte (z. B. Brandschutzhelfer) müssen die Feuerlöscher auch bedienen können.

PFAS-haltige Schaumlöschmittel sind demnächst nicht mehr erlaubt
Die EU-Kommission plant weitere Einschränkungen für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS). PFAS-Stoffe kommen z. B. im Schaum tragbarer Feuerlöscher vor und sind teils gesundheitsschädlich und schlecht für die Umwelt. Anlässlich dessen haben der bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. sowie der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvfa) und das Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz im Fachbereich Feuerwehren Hilfeleistungen Brandschutz der DGUV ein neues Merkblatt „Schaum in Feuerlöschern und PFAS-Regulierung“ veröffentlicht.

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