Der BMEL-Entwurf zur Anwendung des Art. 148er der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) der EU ist jetzt in der Ressortabstimmung. Die Verbände MEG Milch Board, LsV Deutschland, AbL, BDM und EMB begrüßen und unterstützen, dass das BMEL den Art. 148 anwenden will. Allerdings sind die Verbände enttäuscht von der noch viel zu unklaren und in Teilen unwirksamen Ausgestaltung dieses Entwurfs und fordern Nachbesserungen.
Die Verbände MEG Milch Board, LsV Deutschland, AbL, BDM und EMB fordern:
Die Umsetzung muss eine Vertragspflicht enthalten, denn die abnehmende Hand könnte ein sehr niedriges Preis-Angebot machen, das der Lieferant ablehnen kann bzw. auch muss. Das Recht das Angebot abzulehnen soll aber gemäß des Entwurfs nicht dazu führen, dass auch die Lieferung der Milch an die Molkerei eingestellt wird. Hier bleibe die Verordnung viel zu weit hinter den Möglichkeiten zurück, die Stellung aller Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette zu verbessern. Für eine verpflichtende vertragsgebundene Milchvermarktung für alle müssen lt. Ansicht der Verbände die Verträge vor der Lieferung verpflichtend abgeschlossen werden. Die Mindestinhalte sind dabei Regeln zu Preis, Menge und Laufzeiten. Preis und Mengen müssen konkret und bei Vertragsabschluss bestimmt oder bestimmbar sein. Die Verordnung zu nutzen, um lediglich eine Angebotspflicht für nur 80 Prozent der Menge zu etablieren, ist überhaupt nicht erklärbar. Die Gleichbehandlung der Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette verlangt eine Vertragspflicht für 100 Prozent der Milchmenge.
Außerdem sollen Genossenschaften in die Vertragspflicht eingebunden werden. Es bestehe die Gefahr, dass für Milcherzeuger, die der genossenschaftlichen Andienungspflicht unterliegen, alles beim Alten bleiben könnte.
Die im Entwurf vorgeschlagene Evaluierungszeit von fünf Jahren erscheint den Verbänden zu lang. Es brauche eine zügige Evaluierung in den ersten ein bis zwei Jahren.
Abb.: Pixabay