Sechs Demonstranten, die im September 2022 das Müller-Verteilzentrum im britischen Droitwich blockiert haben, wurden nun vom Obersten Gerichtshof freigesprochen, weil „kein Anklagegrund vorliegt“. Die damalige Blockade erfolgte im Rahmen einer groß angelegten Aktion von „Animal Rebellion“, die die Milchversorgung in den Midlands und im Süden Englands lahmlegte. Die „Aktivisten“ ketteten sich an Zäune oder klebten sich auf eine Zufahrtsstraße, bevor die Polizei sie nach vier Stunden entfernte und festnahm.
Den Demonstranten wurde Störung der öffentlichen Ordnung vorgeworfen, im Juni 2025 folgte eine Verhandlung vor dem Worcester Crown Court. Da es sich bei der blockierten Straße um eine Sackgasse handelt, die nur zu einem Industriegebiet führt und eindeutig als Privatgelände gekennzeichnet ist, argumentierten die Angeklagten, sie hätten die Rechte der Öffentlichkeit in keiner Weise beeinträchtigt. Der Richter schloss sich dieser Auffassung an und entschied, dass kein Anklagegrund vorliege. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, und der Fall gelangte bis zum Obersten Gerichtshof, das nun ebenfalls auf Freisprich plädierte.
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