Die Umweltschützer von Waddenvereniging und Mobilisation for the Environment haben beim Bezirksgericht der nördlichen Niederlande Einspruch gegen die Einleitungsbestimmungen für die Provinz Groningen an FrieslandCampina erteilte Genehmigung für die Käsefabrik in Bedum eingelegt. Diese Genehmigung lässt dem Molkereiunternehmen Raum für die Einleitung von Abwässern in das Wattenmeer.
FrieslandCampina ist das einzige niederländische Unternehmen, das eine Pipeline für Industrieabwässer ins Wattenmeer nutzt. Über diese Leitung darf das Unternehmen maximal 7.000 Kubikmeter Abwasser pro Tag ins Wattenmeer einleiten.
Die Organisationen argumentieren in ihrem Einspruch, dass der gesetzlich vorgeschriebene Immissionstest für die Genehmigung von Einleitungen in diesem Fall nicht ausreichend sei. Bei diesem Test wird ein mathematisches Modell verwendet, um die Auswirkungen der Einleitung auf den Vorfluter zu ermitteln. Nach Ansicht der Organisationen ist das Modell in diesem Fall wegen der geringen Tiefe des Gewässers, in das eingeleitet wird, nicht brauchbar. Außerdem berücksichtige es die Strömung des Meerwassers nicht ausreichend.
Nach Ansicht des Anwalts, der die Organisationen vertritt, verpflichtet die europäische Wasserrahmenrichtlinie die Regierung, die Folgen einer Einleitung im Voraus zu regeln. Das bedeutet, dass eine Einleitung auch im Voraus bewertet werden muss.