Bildquelle: Foto: Höveler Holzmann
Märkte
Quelle: moproweb.de / DBV

Ansprechpartner ist der Handel

Auf der kürzlich erfolgten Verbändeanhörung im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMLEH) hat sich der Deutsche Bauernverband gegen eine verpflichtende Anwendung der verschärften Vorgaben des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation im deutschen Milchsektor ausgesprochen. Besonders kritisch bewertet der DBV die vorgesehenen Eingriffe in die Preisbildung sowie die verpflichtende Revisionsklausel bei längerfristigen Verträgen.

In der freien Marktwirtschaft ist es allerdings so, dass jeweils Verkaufs- und Lieferungsbedingungen zwischen den Marktpartnern vereinbart werden. Selbst die Molkerei unterliegt diesem Prozedere mit dem Handel. Aktuell werden die Handelsmarken-Preise für das 1. HJ 2027 verhandelt; dies erfolgt schriftlich, dabei werden auch Spezifikationen beschrieben.

Den Wert der Milch legt de facto der Handel fest, denn seit Aufhebung der Preisbindung definiert der Handel für alle Produkte die EVPs in eigener Regie. Dies führt allerdings dazu, dass Milch z.T. unter Erzeugungskosten an die Molkerei geht.

 

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