Soeben haben die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und MEG Milch Board ein kartellrechtliches Gutachten zur Fusion von Arla mit dem ehemaligen DMK veröffentlicht. In dem Gutachten wird dargestellt, dass aufgrund der fehlenden Transparenz fraglich ist, ob Gewinne aus den lukrativen Geschäften etwa mit den boomenden Proteindrinks an die Lieferanten weitergegeben werden. Des Weiteren ist im Gutachten ausführlich dargestellt, dass nach der Fusion kaum Wechselmöglichkeiten für die Lieferanten bestehen. Die landwirtschaftlichen Verbände widersprechen der EU-Kartellbehörde, die ihre auflagenfreie Fusionsgenehmigung mit ausreichend Wettbewerb und Wechselmöglichkeiten für Lieferanten begründete. AbL und MEG Milch Board fordern die wirksame Einbeziehung von Genossenschaften bei der Vertragspflicht (Art. 148 GMO).
Arla hat im ersten Halbjahr einen Netto-Rekordgewinn von 213 Millionen Euro erzielt, was eine Gewinnsteigerung um rund ein Drittel bedeutet. Im gleichen Zeitraum sank der durchschnittliche Arla-Milchpreis m fast 25 Prozent auf 43,6 Cent/kg, so AbL und MEG.
Elisabeth Waizenegger, Mitglied im AbL-Bundesvorstand, sagt: „Die Arla-Betriebe machen hohe Verluste. In unserem kartellrechtlichen Gutachten haben wir rausgearbeitet, dass die Genossenschaftsmolkerei Arla mit ihren konzernähnlichen Strukturen besonders lukrative Geschäfte etwa mit hochpreisigen Proteindrinks in Tochterunternehmen erwirtschaftet. Dadurch werden diese Gewinne außerhalb der Genossenschaft und damit außerhalb der Einflussnahme der Genossenschaftsmitglieder erzielt, spricht der Bäuerinnen und Bauern von Arla. Trotz Gewinne, trotz Skaleneffekt durch Größenwachstum orientiert sich der Auszahlungspreis der Arla-Bauern offensichtlich weiterhin am niedrigen Weltmarktpreis. Das ist nicht nachvollziehbar und die Preisbildung muss von der EU-Fusionsbehörde beobachtet werden.“
Frank Lenz, Vorsitztender der MEG Milch Board, ergänzt: „Die Bäuerinnen und Bauern der neuen Arla haben zwar theoretische Wechselmöglichkeiten in Niedersachsen, da gab es 2023 noch 19 Molkereien mit 26 Betriebsstätten. Aber kaum eine Molkerei ist groß genug oder hat ausreichend freie Kapazitäten, um nennenswerte Milchmengen überhaupt aufzunehmen. Nach Aussagen des Bundeskartellamts war schon vor einigen Jahren der Wettbewerb im Erfassungsmarkt für Rohmilch nahezu vollständig beruhigt. Genossenschaften, auch die mit konzernähnlichen Strukturen, müssen Verträge mit ihren Bäuerinnen und Bauern machen.“