Sortiment

Nicht ausreichend

Das Landgericht Amberg hat Netto Marken-Discount die Werbung für einen Joghurt mit dem Slogan „gutes Futter aus umweltschonendem Anbau“ untersagt. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die dem Discounter Greenwashing vorwirft.

Nach Auffassung des Gerichts vermittelt die Aussage den Eindruck, das eingesetzte Kuhfutter werde unter besonderen ökologischen Anforderungen produziert. Der bloße Verzicht auf Gentechnik reiche dafür jedoch nicht aus, da dieser weitgehend gesetzlichen Vorgaben entspreche. Zudem sei auch Futter verwendet worden, das nicht auf eigenen Flächen erzeugt wurde.

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