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Verpackung
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EU-Verpackungsverordnung ab 12. August

 

Ab dem 12. August 2026 gelten die ersten verbindlichen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Unternehmen entlang der Verpackungslieferkette müssen dann erstmals konkrete Anforderungen erfüllen – von der Zuordnung ihrer jeweiligen Rolle über die Erstellung von Konformitätsunterlagen bis hin zur Einhaltung neuer Stoffvorgaben. Die Gemeinschaft Papiersackindustrie e. V. (GemPSI) hat ihre Mitglieder frühzeitig auf die neuen Pflichten vorbereitet und praxisnahe Hilfestellungen, auch für ihre Kunden, entwickelt.

Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass zahlreiche weitere Anforderungen der Verordnung erst in den kommenden Jahren wirksam werden und hierfür teils noch europäische Detailregelungen ausstehen. Die Umsetzung der ersten PPWR-Anforderungen war von Beginn an durch kurze Fristen und offene Auslegungsfragen geprägt.

„Wir haben die Entwicklungen eng begleitet und unsere Mitglieder gezielt auf die Pflichten vorbereitet, die ab dem 12. August gelten“, sagt GemPSI-Geschäftsführer Karsten Hunger. Dazu gehören insbesondere die Zuordnung der jeweiligen Rolle innerhalb der Lieferkette, die Bereitstellung der notwendigen Unterlagen für die Erstellung der EU-Konformitätsunterlagen durch Kunden, die Unterstützung der Erzeugerkennzeichnung, und der Einhaltung neuer Stoffanforderungen sowie die Registrierung im Herstellerregister. Damit können sie die nun relevanten Anforderungen erfüllen und ihre Kunden bei der Umsetzung verlässlich unterstützen“, so Hunger.

Rollenverteilung bildet die Grundlage

Die Rollenzuordnung innerhalb der Lieferkette entscheidet darüber, welche Pflichten ein Unternehmen erfüllen muss. Die Verordnung unterscheidet zwischen Lieferanten, Erzeugern und Herstellern. Die GemPSI Mitgliedsunternehmen treten in den meisten Fällen als Lieferanten auf. Ihre Aufgabe ist es, den Erzeugern alle Informationen und Unterlagen fristgerecht bereitzustellen, die für den Nachweis der Konformität von Verpackung und Verpackungsmaterial sowie für die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung benötigt werden. Erzeuger ist in der Regel der Befüller beziehungsweise Markeninhaber, da der Papiersack erst dort seine finale Form und Funktion als Verpackung erhält. Er trägt damit die produktrechtliche Verantwortung und muss die Konformitätserklärung erstellen. Als Hersteller gelten hingegen die erstmaligen Inverkehrbringer, die die abfallrechtliche Verantwortung übernehmen.

Transportverpackungen nehmen eine Sonderrolle ein

Anders stellt sich die Situation bei Transportverpackungen dar, mit denen leere Papiersäcke ausgeliefert werden. Bei Paletten, Stretchfolien oder Umreifungsbändern übernehmen die GemPSI Mitgliedsunternehmen in der Regel die Rolle des Erzeugers. Damit sind sie auch für die entsprechenden Pflichten verantwortlich, etwa die Konformitätsbewertung, die technische Dokumentation und die Erzeugerkennzeichnung. Konformität nachweisen und dokumentieren Erzeuger müssen für ihre Verpackungen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, die technische Dokumentation erstellen und die EU-Konformität nachweisen. Dafür benötigen sie Informationen und Nachweise entlang der Lieferkette. Die daraus entstehenden Konformitätsunterlagen dienen als Nachweis gegenüber den Marktüberwachungsbehörden und müssen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt werden.

 

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