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Markt
Quelle: EU-Kommission

EU-Parlament stimmt für Art. 148 GMO

 

Das [Anm. d. Red.: beratungsresistente und regulierungswütige] EU-Parlament hat für eine generelle Anwendung der Artikel 148 und 168 der GMO gestimmt. Für Milch, Getreide, Obst und Gemüse müssen schriftliche Lieferverträge geschlossen werden, Deutschland will aber Ausnahmemöglichkeiten nutzen. Nun muss noch der Rat zustimmen.

Keine Vertragspflicht ist mit Artikel 148 für Genossenschaften vorgesehen, zudem soll es eine Opt-out-Regelung geben. Durch diese können Parteien ihre vertraglichen Beziehungen beenden. Das soll es ermöglichen, Marktentwicklungen, Kostenschwankungen und wirtschaftliche Bedingungen zu berücksichtigen.

Des Weiteren werden die Bedingungen für die Verwendung optionaler Vermarktungsbegriffe wie „fair“, „ausgewogen“ und „kurze Lieferkette“ eindeutiger definiert.

 

Abb.: Pixabay

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