Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hat entschieden, dass Haferdrinks nicht als Milchbezeichnet werden dürfen. Gericht hat in öffentlicher Beratung eine Beschwerde von Danone mit vier zu einer Stimme abgewiesen. Nach Schweizer Recht ist Milch laut dem Gericht eindeutig definiert, die Bezeichnung ist geschützt und darf nicht für pflanzliche Alternativen verwendet werden.
Das Zürcher Kantonslabor hatte den Verkauf des Produkts im März 2022 untersagt, da es gegen die Bestimmungen des Lebensmittelrechts verstieß. Dieser Entscheid wurde vom Zürcher Verwaltungsgericht bestätigt, worauf Danone Beschwerde am Bundesgericht einlegte.
Die Aufmachung der Hafergetränke-Packung war lt. Bundesgericht geeignet, Verbraucher in die Irre zu führen. Die von Danone Schweiz vertriebene Alpro-Verpackung trug die Aufschrift „Shhh… this is not milk“ (Psst … das ist keine Milch), wobei ein weißer Tropfen den Buchstaben „i“ in „Milk“ ersetzte.