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Quelle: MIV

Vertragsfreiheit und Entbürokratisierung

Der jährliche Brüsseler MIV-Milchgipfel fand am 24. Februar bei der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der EU statt. Das Thema “(Über-)Regulierung im Milchmarkt?! – Perspektiven der EU-Politik für die Milchwirtschaft” stieß bei den über 200 Gästen auf bemerkenswert großes Interesse.

Vertragsfreiheit und Entbürokratisierung in der Lebensmittelkette sind sowohl in Deutschland als auch in der EU ein großes Thema. Alles scheint für Unternehmen bis ins Allerkleinste durchreguliert, vieles vielleicht auch überreguliert. Finden wir in der Europäischen Union das richtige Maß an Ordnung, das die Wirtschaft braucht, ohne sie zu bevormunden? Wie macht man EU-Reformen im Bereich Gemeinsame Marktordnung und Unlautere Handelspraktiken verständlich, spürt Handlungsbedarf auf und begrenzt staatliche Eingriffe in die Vertragsfreiheit auf das unvermeidbare Minimum? Diese Themen standen im Fokus des “Runden Tisches”, zu dem der Milchindustrie-Verband (MIV) in den Räumen der Landesvertretung NRW in Brüssel geladen hatte. Die Veranstaltung stand unter der Schirmherrschaft der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Silke Gorißen.

In einer höchst facettenreichen und lebhaften Diskussion waren Vertreter aller drei EU-Institutionen sowie der Milchwirtschaft vertreten. Detlef Latka, Vorsitzender des Milchindustrie-Verbandes (MIV) machte deutlich, dass das deutsche System bisher gut ohne verpflichtende Vertragsvorgaben funktioniere. Er forderte im Hinblick auf die mögliche Einführung einer verpflichtenden EU-weiten Vertragsregelung die nationale Option auf eine Branchenausnahme.

Fabien Santini aus der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission musste angesichts der Kritik aus Wirtschaft, Rat und Parlament eingestehen, dass das französische Egalim-Gesetz mit teils dem Artikel 148 GMO vergleichbaren Elementen kein geeignetes Vorbild für Europa sei. Es biete weder für Landwirte noch Molkereien wirtschaftliche Vorteile. Daher sei es wichtig, dass der Trilog im März hoffentlich im Ergebnis zu einer optimierten Version gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Kommission führe.

Also nationale Ausnahmen beim Umfang der verpflichtenden Preisindikatoren als Lösungsweg? Dr. Wolfgang Löhe, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gab zu bedenken, dass bei einer möglichen nationalen Ausnahme zu den Produktionskosten eine verbindliche EU-weite Einführung zu einem späteren Zeitpunkt über die Reform der Richtlinie zu unlauteren Handelspraktiken (UTP) und des vertraglichen Verbots des Verkaufs unter Produktionskosten erfolgen könne.

Weitere Themen waren die für das 4. Quartal 2026 angekündigte Reform der Regelung über unlautere Handelspraktiken (UTP) und die steuerliche Risikoausgleichsrücklage. Dr. Wolfgang Löhe kritisierte, die aktuelle UTP würde nicht ausreichend Schutz bieten und müsste – insbesondere auch für die Belange der Industrie – nochmal geändert werden. Der MdEP Norbert Lins sprach sich dafür aus, die Risikoausgleichsrücklage national umzusetzen, um so Erzeuger unbürokratisch zu unterstützen.

Gibt es also ein Zuviel an Regulierung in der EU? Neben kritischen Tendenzen bei der Gemeinsamen Marktordnung wurde eine Schärfung der UTP durchaus positiv bewertet. Erkennbar sei aktuell bereits ein Umsteuern der Politik, eine Tendenz und der Wille zur Entbürokratisierung in der EU und in Deutschland.

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