Gemäß den Vorgaben des EWKFondsG sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – mehr Verantwortung für die Kosten der Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck leisten Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Entsorgungsleistungen zukommen zu lassen. Die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds erfolgt über die digitale Plattform DIVID des Umweltbundesamtes.
In Fortsetzung zur letzten Infoveranstaltung vom 05.06.2025 will der BuMo Pro e. V. erneut einen aktuellen Einblick in die Einordnungspraxis geben und über ausgewählte Feststellungen zu einzelnen betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren. Gleichzeitig können Fragen zu Einordnungsthematiken gestellt werden.
Termin: Freitag, den 08.08.2025 von 10:00 -12:00 Uhr via WebEx
Zielgruppe: inländische Hersteller
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Einwahldaten zur Onlineveranstaltung finden Sie hier.