Die Arla-Vertreterversammlung hat entschieden: Für das Jahr 2024 erhalten die Genossenschaftsmitglieder im Rahmen der Gewinnverwendung eine Nachzahlung in Höhe von 2,2 Cent pro kg gelieferte Milch; inklusive Zinsen auf individuelle Kapitaleinlagen in Höhe von 0,13 Cent/kg Milch. Diese Entscheidung traf Arlas Vertreterversammlung (BoR) auf ihrer Sitzung am 26.02.2025 in Kopenhagen und folgte damit dem bereits bekannten Vorschlag des Arla Aufsichtsrats zur Verwendung des Nettogewinns 2024.
Zudem werden im Rahmen der Gewinnverwendung 0,31 Cent pro kg gelieferte Milch in die individuellen Kapitaleinlagen (Konsolidierung) fließen. Der restliche Jahresgewinn von 0,53 Cent pro kg gelieferte Milch fließt als kollektive Kapitaleinlagen in die Genossenschaft. Die kollektiven Kapitaleinlagen verbleiben als Eigenkapital für zukünftige Investitionen im Unternehmen.
Die Nachzahlung wird im Rahmen der Arla Konsolidierungspolitik in zwei Teilen ausgezahlt. Im September 2024 wurde für das erste Halbjahr 2024 bereits eine Nachzahlung von 1,0 Cent pro kg für die in den ersten sechs Monaten gelieferte Milch geleistet. Verteilt auf die Gesamtmilchmenge des Jahres 2024 entspricht dies 0,5 Cent pro kg Milch. Der übrige Teil der Nachzahlung (1,74 Cent/kg Milch, inklusive der Zinsen auf individuelle Kapitaleinlagen) wird im März 2024 an die europaweit rund 7.620 Genossenschaftsmitglieder ausgezahlt; 1.250 davon in Deutschland.