Bildquelle: Foto: Höveler Holzmann
Artikel 148 GMO
Quelle: BBV

Anwendung des § 148 GMO gescheitert

Der Versuch von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, die nationale Anwendung des Artikels 148 der GMO noch kurz nach dem Bruch der Ampel-Regierung durchzusetzen, ist gescheitert. Das Thema schafft es nicht mehr rechtzeitig in den Bundesrat. Zuvor hatte der Bayer. Bauernverband BBV scharfe Kritik geübt.

Inzwischen hat sich allerdings auch der neue EU-Agrarkommissar Christophe Hansen des Themas angenommen. Er sieht darin eine Möglichkeit, die Position der Erzeuger zu stärken. Dem widerspricht der Bayerische Bauernverband mit Blick auf die Erfahrungen z. B. aus Frankreich, das diese Regelung bereits umgesetzt hat. In einem neuen Beschluss hat sich nun der Bundesrat mit dem Verordnungsentwurf aus Brüssel auseinandergesetzt und fordert in einer Stellungnahme die Bundesregierung auf, sich gegenüber der EU-Kommision gegen eine Verschärfung der Artikel 148 GMO und 168 GMO einzusetzen und diese abzulehnen. Der Bundesrat befürchtet, dass sich die Bürokratiekosten negativ auf Erzeugerpreise und vor allem kleinere Erzeuger auswirken werden.

Der Vizepräsident des DBV, Dr. Holger Hennies, der zugleich Mitglied der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) war, hält das Vorgehen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bei der Einführung des Artikels 148 für äußerst fragwürdig: „Minister Özdemir begründet seinen Vorstoß mit Empfehlungen der Zukunftskommission. Das ist falsch. Der Minister sollte noch einmal genau lesen. Tatsächlich hat die Zukunftskommission Landwirtschaft die nationale Anwendung des Artikels 148 der GMO explizit ausgeschlossen, weshalb er auch nicht in den Empfehlungen steht“, so Dr. Hennies.

Peter Köninger, Milchpräsident des BBV, ergänzt: „Gerade für die bayerischen Strukturen bietet die Verordnung keinen Vorteil. Wir haben leistungsfähige Genossenschaften und gegenüber den privaten Molkereien gut organisierte Milcherzeuger mit der BayernMEG. Hier sind die Preisverhandlungen in bäuerlicher Hand. Wir brauchen keine neue Bürokratie. Das ist nur Profilierung auf dem Rücken der Bauern!“

Auf Grundlage von Wissenschaft, Positionen der Marktakteure und repräsentativen Mehrheiten der Bauernverbände ist der Schritt des BMEL, den Art. 148 umzusetzen, lt. BBV nicht nachvollziehbar. Themen wie die Blauzungenkrankheit und die geänderten Pauschalierungssätze schweben über den Köpfen der Milcherzeuger wie ein Damoklesschwert. Ein bürokratischer, staatlicher Eingriff zum Milch-Mengenmanagement, um die Position der Landwirte zu stärken, wirkt hier wie ein Nebenkriegsschauplatz und steht im Kontrast zum gemeinsamen Wunsch nach Bürokratieabbau.

 

Foto: Höveler-Holzmann

 

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