Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Getränkebecher und einem Getränkebehälter? Antwort: Für den Getränkebecher ist demnächst eine Sonderabgabe der Hersteller von 1.236 Euro pro Tonne fällig. Hintergrund dazu ist, dass das Umweltbundesamt (UBA) kürzlich entschieden hatte, dass leere Behälter aus Polypropylen, die dazu bestimmt sind, mit Kaffee befüllt und im Supermarkt verkauft zu werden, als Einweg-Getränkebecher gelten sollen. Das stieß nun zunächst auf Unverständnis und Kritik der betroffenen Unternehmensverbände.
“Die Entscheidung des UBA ist in mehrfacher Hinsicht problematisch,” kritisiert Karin Monke vom Milchindustrie-Verband in Berlin. “Es ist unverständlich, warum das UBA erneut versucht, den Anwendungsbereich des Gesetzes über den Wortlaut hinaus auszuweiten und damit letztendlich nur Mehrkosten für die Verbraucher an der Ladenkasse verursacht, ohne dass irgendetwas für die Verbesserung des Umweltschutzes getan wird.” Kritisch sehen die Verbände insbesondere, dass das UBA – wie schon bei der Ayranbecher-Entscheidung zuvor – als entscheidendes Kriterium die Abbildung der Schildkröte auf dem Becher nennt. Dr. Martin Engelmann, von der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, betont: “Die Kennzeichnung mit dem Schildkröten-Piktogramm kann nicht als Begründung für die Einstufung herangezogen werden.“