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Fahrlässigkeit vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft des Schweizer Kantons Schwyz fordert eine bedingte Freiheitsstrafe sowie eine bedingte Geldstrafe für den früheren Betriebsleiter der mittlerweile geschlossenen Käserei in Steinerberg. Ihm wird vorgeworfen, seine lebensmittelrechtlichen Kontrollpflicht vernachlässigt und mit Listerien kontaminierten Käse ausgeliefert zu haben. Zwischen 2018 und 2022 sollen 34 Konsumenten des Käses an einer Listerien-Infektion erkrankt sein. Konkret lautet die Anklage auf fahrlässige Tötung in sieben Fällen, fahrlässige Körperverletzung in 13 Fällen sowie fahrlässige Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz.

Die Listerien wurden im Mai 2020 bei einer Inspektion entdeckt. Eine wissenschaftlichen Analyse im Auftrag des Bundes konnte Zusammenhänge zu Erkrankungsfällen bis ins Jahr 2018 herstellen.

 

Foto: Dr. Balasubr Swaminathan, Peggy Hayes, USCDCP

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