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Sicherheit ist gut – Kontrolle ist besser

Die EU-Verordnung regelt Höchstgehalte bestimmter in Lebensmitteln enthaltener Stoffe. Das Vorgängergesetz war überholt. Die Verordnung ist auch ein gutes Beispiel, wie die Europäische Union Lebensmittel sicherer macht, ohne in die regionalen Besonderheiten der einzelnen Mitgliedsstaaten einzugreifen. Über die die Grundzüge der Richtlinie informiert hier der „TÜV SÜD“.

Lebensmittel werden heute oft in internationalen Wertschöpfungsketten produziert und vermarktet. Europa profitiert von gemeinschaftlichen Qualitätsregelungen. Alle Bewohner Europas „können dank Regelungen, wie der EU-Kontaminanten-Verordnung, sicher sein, dass in jedem EU-Mitgliedsland die gleichen Anforderungen für Lebensmittelsicherheit gelten“, sagt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte beim TÜV SÜD. Ihre Besonderheiten in der Art und Zusammensetzung der Lebensmittel wollen die EU-Mitgliedsstaaten aber nicht gemeinsam gesetzlich regeln, etwa die kulinarischen Reichtümer der europäischen Länder oder die Zusammensetzung innovativer Lebensmittel. „Das genormte Europa-Lebensmittel gibt es somit nicht – gemeinsame Vorgaben zum Verbraucherschutz dagegen schon“, sagt Dr. Daxenberger weiter.

Kontaminanten sind bekanntlich unerwünschte Stoffe, die als Folge der Gewinnung, Verarbeitung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung unbeabsichtigt in einem Lebensmittel vorhanden sind. Da Kontaminanten länderübergreifend ein Gesundheitsrisiko darstellen, wurden sie gemeinschaftlich geregelt. Die EU-Kontaminanten-Verordnung betrifft somit alle Herstellungsbereiche, die ein Lebensmittel vom Rohstoff bis zum Endprodukt durchläuft, so etwa Landwirtschaft und Tierhaltung, Futtermittelherstellung, Verarbeitung und Handel. Die Vorschriften verpflichten Lebensmittelunternehmer zur maximal möglichen Reduktion von Kontaminanten. Die Behörden der Mitgliedstaaten kontrollieren an Hand von risikobasierten Stichprobenplänen, ob die gesetzlich erlaubten Höchstwerte der Kontaminanten eingehalten werden. Bei importierten Lebensmitteln aus Drittländern ist der in der EU ansässige Importeur für die Einhaltung des Gesetzes verantwortlich. Überschreitet ein Lebensmittel die Höchstwerte, darf es in der EU nicht verkauft werden. Mit einer TÜV SÜD-Zertifizierung nach IFS Food oder IFS Progress Food beweisen Unternehmen, dass sie solch eine Dokumentation im Rahmen ihres Lebensmittelsicherheitssystems etabliert haben und kontinuierlich an ihrer Produktionssicherheit arbeiten.

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