Die Bezeichnung “Gruyère” darf nun in den USA auch für Käse verwendet werden, der nicht aus der Region Gruyère in der Schweiz und Frankreich stammt, entschied ein Berufungsgericht in Richmond im US-Bundesstaat Virginia. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil, wonach in den USA nicht die gleichen strengen Regeln für die Ursprungsbezeichnung von Lebensmitteln gelten wie in Europa. Nun kann die Bezeichnung “Gruyère” für Käse in den USA legal verwendet werden kann, unabhängig davon, wo er hergestellt wurde.
Das US-Patent- und Markenamt (USPTO) hatte zuvor einen Antrag zweier Gruppen von Käseherstellern aus der Schweiz und Frankreich auf eine Marke abgelehnt hatte, die die Verwendung von “Gruyere” auf Käse aus dem Greyerzerland selbst beschränken würde. Das Gericht erklärte, dass die französischen und schweizerischen Konzerne “nicht ausräumen können, was die Akten deutlich machen: Die Käsekonsumenten in den Vereinigten Staaten verstehen ‘Gruyère’ als Bezeichnung für eine Käsesorte, was den Begriff zu einer Gattungsbezeichnung macht”.
Die Präsidentin des US Dairy Export Council, Krysta Harden, sagte in einer Erklärung, die Entscheidung sei ein “hervorragendes Ergebnis für die Hersteller und Landwirte in den USA”. Die US-amerikanische Lebensmittelbehörde (Food and Drug Administration) hat Standards festgelegt, die erfüllt sein müssen, um Käse als “Gruyère” zu bezeichnen: Er muss kleine Löcher haben und mindestens 90 Tage lang gereift sein.
Abb.: Fromi