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Feta-Verfahren in der Schlussphase

Dänemark hat gegen EU-Recht verstoßen, weil es lokale Unternehmen nicht daran gehindert hat, Weißkäse mit der Bezeichnung “Feta” herzustellen und in Länder außerhalb der EU zu exportieren, so ein Berater des EuGH am Donnerstag. Die Schlussanträge der Generalanwältin Tamara Capeta am Gerichtshof in Luxemburg kamen drei Jahre nachdem die Europäische Kommission Dänemark in dieser Angelegenheit verklagt hatte (C-159/20 Kommission/Dänemark). “Indem Dänemark die Verwendung der eingetragenen Bezeichnung ‘Feta’ durch dänische Hersteller für Käse, der für den Export in Drittländer bestimmt ist, nicht unterbunden hat, ist es seinen Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachgekommen”, sagte Capeta. Sie wies das Argument Dänemarks zurück, ein Exportverbot könne als Handelshemmnis angesehen werden.

“Feta” ist seit 2002 in der EU als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) eingetragen und darf nur in Griechenland gemäß einer Reihe von Produktionsspezifikationen hergestellt werden.

 

Abb.: PxHere

 

 

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