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molkerei-industrie_04_2017

• Nicht zerstörende Prüfung z.B. mit Schablone • Normale Einfach-Stichprobe: 80 Proben bei n = 501 – 3.200 • 125 Proben bei n > 3.200 • Bei einer zerstörenden Prüfung z. B. Brutto/ Netto Wiegung oder Messkolben bei Fertigpackungen, die das „e“ Zeichen tragen, beträgt der Stichprobenumfang 20 Proben (wenn n > 100) Füllmengenschablonen sind geeignet für alle Maßbehältnisse und einfach in der Anwendung. Dabei ist die Bezugstemperatur zu beachten (z. B. bei Heißfüllung). Füllmengenschablonen sind bei manchen Füllgütern problematisch (Pulpe). Diese Regelungen sind auf eine Abfülltemperatur von 20 °C bezogen! Für andere Temperaturen existiert der Korrekturfaktor c für Bier und Erfrischungsgetränke. Bei einer Füllmengenkontrolle durch Gewichtsbestimmung gilt: • Die Waage muss geeicht und geeignet sein (max. Eichwert!) • Es ist eine Umrechnung mit der mittleren Dichte (relative Dichte) in Volumen erforderlich • Die Füllmengenkontrolle kann mit einer Software automatisiert werden • Sie ist aufwändig durch Voll- und Leerwiegung • Problematisch bei karbonisierten Füllgütern (Dichtebestimmung) Toleranzen § 22 der Fertigpackungsverordnung legt fest, dass die Füllmenge zum Zeitpunkt der Herstellung • im Mittel (arithmetisches Mittel) die Nennfüllmenge QN nicht unterschreiten darf • festgelegte Werte für eine Minusabweichung T von der Nennfüllmenge nicht überschritten werden dürfen • höchstens 2 % der Fertigpackungen diese Minusabweichungen unterschreiten dürfen (Toleranzgrenze TU1) • die absolute Mindestgrenze (Toleranzgrenze TU2) für die Minusabweichung das 2fache der in der Tabelle zugelassenen Minusabweichung beträgt Beachte: • Behältnisse mit einer Füllmenge unterhalb von TU2 dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. TU2 darf also nicht unterschritten werden • Die Nennfüllmenge muss im Mittelwert erreicht werden • Gleiches gilt für die technischen Obergrenzen TO1 und TO2 Wann ist eine Überfüllung unumgänglich? Generell gesprochen sind Überfüllungen immer dann vorzunehmen, wenn die Streuung einer Abfüllmaschine – also deren Standardabweichung σ – so groß ist, dass die Mittelwertforderung zwar erfüllt, die Fehlergrenze hingegen verletzt wird. Die Standardabweichung erweist sich somit als zentrale Größe für das Maß der Überfüllung. mi | Verpackung Tabelle 2: Toleranzgrenzen von Fertigverpackungen (nach FPVO) 34 4 2017 | moproweb.de Bei beiden Kurven wird der gesetzlich geforderte Mittelwert eingehalten. Allerdings muss man eine Überfüllung in Kauf nehmen, damit TU2 nicht unterschritten wird. Solche unnötigen Überfüllungen sind teuer. In der Regel lohnt es sich, technische Investitionen zu tätigen. Die Amortisationszeiten liegen häufig unter zwei Jahren. Für Flaschen gelten selbstverständlich die gleichen Vorschriften. Nennfüllmenge Minusabweichung % der Nennfüllmenge Untere Toleranzgrenze Unterste Toleranzgrenze in g oder ml in g oder ml TU1 in g oder ml TU2 in g oder ml 50 4,5 9 45,5 41 100 4,5 4,5 95,5 91 200 9 4,5 191 182 250 9 - 241 232 300 9 3 291 282 330 - 3 320,1 310,2 350 - 3 339,5 329 400 - 3 388 376 500 15 3 485 470 700 15 - 685 670 750 15 - 735 720 1000 15 1,5 985 970 1500 - 1,5 1477,5 1455


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