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Pfand, rPET und T-CAP

Datum: 29.01.2024Quelle: EPR Advisors GmbH & Co. KG

Seit dem 1. Januar 2024 sehen die Anforderungen des Verpackungsgesetzes bekanntlich eine Einwegpfandpflicht von 0,25 Euro für alle Milch(misch)getränke vor. Konkret hiervon betroffen sind u. a. auch Produkte der Molkerei Müller. Zudem sind ab Ende März 2024 alle Müller-Getränkeflaschen (Müllermilch, Kaffee, Kalinka Kefir mild, Ayran, Reine Buttermilch, Frucht Buttermilch) mit einem Tethered Cap (T-CAP) versehen. Der T-CAP ist ein neuer, innovativer Schraubverschluss, der gemäß den gesetzlichen Vorgaben fest mit den Flaschen verbunden ist und sich gleichzeitig leicht öffnen und schließen lässt. Bekanntlich müssen ab Juli 2024 alle EU-Einwegplastikflaschen über einen T-CAP verfügen.

Seit Anfang 2024 setzt Müller zudem transparente PET-Flaschen ein. Das Material trägt dazu bei, den Recyclingkreislauf zu verbessern und aus Flaschen wieder Rezyklat für neue Flaschen herzustellen..

Hans Wortelkamp

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