Der Schweizer Nationalrat hat einen Vorstoß gestartet, dass Milch grundsätzlich nicht zur Käseherstellung importiert werden darf. Vorher hatte der Bundesrat dafür abgestimmt, die Zollbestimmungen anzupassen.
Bisher ist ein Veredelungsverkehr zur Käseproduktion erlaubt. Milch aus dem Ausland wird in der Schweiz zu Käse verarbeitet, dieser wird anschließend zwingend exportiert. Der aktive Veredelungsverkehr ist bewilligungspflichtig und muss in einer Einfuhrzollanmeldung angegeben werden. Die Waren können zollbefreit oder mit Anrecht auf Zollrückerstattung vorübergehend eingeführt werden. Auch eine Befreiung von der Mehrwertsteuer ist möglich.
Argumentiert wird von den Parlamentariern, dass die Schweiz als Grasland prädestiniert für Milchproduktion und Milch der wichtigste Rohstoff der Schweizer Landwirtschaft ist. Der Anteil am Produktionswert in der Schweizer Landwirtschaft beträgt 23,4 Prozent. Die Produzentenpreise seien aber nicht kostendeckend. Statt Milch anständig zu bezahlen, werde Rohstoff importiert. Mit dem Veredelungsverkehr würden Verarbeiter versuchen, den Preis für Schweizer Milch unter Druck zu setzen.
Messe
Seminare
Termine
Weiterbildung
sonstige Veranstaltung