Die EUIPO, in der EU zuständig für den Schutz geistigen Eigentums, hat 2020 die Markenrechte für „La Irlandesa“ für nichtig erklärt. Dies wurde nun auf Antrag von Ornua und der irischen Regierung auch vom EuGH bestätigt. Die 1943 geschaffene Marke wurde 1967 in Spanien geschützt, 2014 bei der EU registriert und auf Fleisch-, Fisch-, Geflügel-, Milcherzeugnisse und Früchte ausgeweitet. Ornua störte sich speziell daran, dass Butter der Marke La Irlandesa („Die Irländerin“) so aufgemacht war, dass sie einen „keltischen“ Ursprung vermittelte.
Datum: 09.07.2022Quelle: DIN
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