x

Bioland und Naturland fordern höhere Erzeugerpreise 

Datum: 11.08.2023Quelle: Bioland / Naturland

 

 

Seit Jahresbeginn sind die Erzeugerpreise für Bio-Milch auf breiter Front im Sinkflug begriffen. „Wir brauchen dringend eine Umkehr dieses negativen Trends. Die Bio-Milchpreise entfernen sich aktuell immer weiter von dem, was Betriebe, die nach den hohen Standards von Bioland und Naturland arbeiten, für eine kostendeckende Produktion brauchen. Es liegt in der Verantwortung der Partner entlang der Wertschöpfungskette, hier für die notwendige preisliche Stabilität zu sorgen“, fordern die Präsidenten der beiden Verbände, Jan Plagge und Hubert Heigl, in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Eine besondere Verantwortung sehen Naturland und Bioland hier beim Handel. „Unsere Bio-Milchbetriebe zahlen derzeit die Zeche für das extreme Auf und Ab der Ladenpreise im vergangenen Jahr, das die Verbraucher verunsichert hat“, betont Naturland-Präsident Heigl. Vor allem aber dürften solche extremen Schwankungen im Verkauf sich nicht auf die Bezahlung der Erzeuger auswirken, sind sich die beiden Verbandspräsidenten einig: „Unsere Betriebe brauchen einen soliden und beständigen Preis, um ihre hohen Nachhaltigkeitsstandards bei der Bio-Milch-Produktion auch langfristig halten zu können“, unterstreicht Bioland-Präsident Plagge

67 Cent Orientierungspreis

Wie müsste ein vollkostendeckender Preis für die Milchbetriebe der beiden führenden Verbände aussehen? Die Beratungen von Bioland und Naturland kommen auf einen aktuellen Preis von 67 Cent je Kilogramm Rohmilch. Beide Verbände haben diesen Orientierungspreis in entsprechenden Schreiben an ihre Marktpartner kommuniziert.

Den Orientierungspreis haben die Beratungen der beiden Verbände jeweils auf Basis einer Vollkostenrechnung ermittelt. Als Grundlage für die Berechnung dienten Daten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) sowie anderer Einrichtungen von Bund und Ländern. Prämien und Nebenerlöse, z.B. aus Tierverkäufen, wurden mit einbezogen.

Eine Weiterentwicklung als verbindliche Nachhaltigkeitsvereinbarung unter Art. 210a GMO („Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse“) ist im nächsten Schritt lt. den Verbänden denkbar. Ziel dieser neuen EU-Ausnahme vom Kartellrecht ist es, den landwirtschaftlichen Erzeugern langfristige Partnerschaften mit ihren Abnehmern und kostendeckende Preise für freiwillige Nachhaltigkeitsleistungen in den Bereichen Tierwohl, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Klima- und Umweltschutz zu ermöglichen.

Roland Sossna / moproweb

Artikel mit Bildern drucken Artikel ohne Bilder drucken

Newsletteranmeldung

Bitte geben Sie Ihre Daten an.
Felder mit * sind Pflichtfelder.
Bitte wählen Sie die passenden Newsletter aus:
Datenschutz:

Newsletterabmeldung

Die Abmeldung von unseren Newslettern ist über den Abmeldelink am Ende jedes Mailings möglich.